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Schönheitschirurgie

Eine Schönheitsoperation ist ein chirurgischer Eingriff, der durch die fehlende medizinische Indikation gekennzeichnet ist. Die Schönheitsoperation dient damit alleinig der oft nur subjektiv wahrgenommenen Verschönerung des menschlichen Körpers.

Risiken

Zwar stellt jede Operation prinzipiell eine Körperverletzung dar, zu der bei dokumentierter Aufklärung eine Zustimmung eingeholt werden muss. Die fehlende medizinische Notwendigkeit der schönheitschirurgischen Behandlung erzwingt hier jedoch eine schärfere Beurteilung der möglichen Risiken, sodass an die Aufklärung vor einem Eingriff und deren Dokumentation nach juristischer und medizinischer Auffassung besonders strenge Maßstäbe gelegt werden müssen.

Ein besonderes Risiko besteht darin, an einen Chirurgen zu geraten, dessen ethische Bedenken bezüglich speziellen Wünschen des Patienten/der Patientin nicht sehr ausgeprägt sind: Was der Patient wünscht und was technisch möglich ist - wird gemacht.

Motive

In erster Linie ist die Steigerung des Selbstwertgefühls zu nennen. Es stellt sich mit Recht die Frage, ob dieses nicht auch mit anderen, komplikationsärmeren Maßnahmen zu erreichen ist.

In vielen extremen Fällen [1] von mehrfachen plastischen Operationen, wie sie vor allem bei Prominenten zu beobachten sind, wird inzwischen von einer Dysmorphophobie als Ursache ausgegangen. Die betreffenden Personen haben dabei eine andere Wahrnehmung ihres Aussehens als ihre Umwelt. Sie finden sich ursprünglich hässlich (gar entstellt) und verfolgen mit den Operationen das Ziel der Herstellung ihres Idealbildes.

Möglichkeiten

Schönheitsoperationen sind in unterschiedlichen Bereichen möglich:
  • Brustvergrößerung
  • Brustverkleinerung: bei ausreichend großem Leidensdruck und möglicherweise noch vorhandenen Rückenbeschwerden handelt es sich hier eine Operation, deren Bezahlung oft von den Krankenkassen übernommen wird.
  • Fettabsaugung: Fettabsaugungen sind grundsätzlich - aber mit unterschiedlichen Erfolgsaussichten - überall da möglich, wo übermässige Fettansammlungen unerwünscht sind: Gesicht, Hüften, Bauch, Oberschenkel, Unterschenkel usw.
  • Gesichtschirurgie:
    • Gesichtsstraffungen
    • Nasenverkleinerungen
    • Anlegeoperationen der Ohren (Otopexie) (wird bis zum 18. Lebensjahr von den Kassen bezahlt)

Siehe auch: Schönheitschirurg

Weblinks