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Querulanz

Unter Querulanz versteht ein Jurist das Geltendmachen von offensichtlich erfolglosen Rechtsbehelfen und Rechtsmitteln oder Einreichen von Anträgen bei Behörden oder Gerichten ohne triftigen Grund.

Unter Umständen können querulatorische Anträge trotz Verpflichtung der Behörden zur Bearbeitung (Rechtsstaatsprinzip) unbearbeitet bleiben, wenn der Antragende geschäftsunfähig ist. Speziell Personen, die bei Behörden oder vor Gericht ständig offensichtlich unbegründete Anträge stellen, werden als Querulanten bezeichnet.

Der Querulantenwahn ist eine ernsthafte seelische Erkrankung. Die Schuldfähigkeit im Sinne des Strafgesetzbuches kann bei am Querulantenwahn Erkrankten eingeschränkt oder ganz aufgehoben sein.

Siehe auch

  • Querulant
  • Querulantenwahn