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Rehabilitationsübungen

Rehabilitation (v. mittellat.: rehabilitatio = "Wiederherstellung") ist ein Begriff, der aus der Rechtssprache stammt. Er bezeichnet die Wiederherstellung eines früheren Rechtszustands. Ein wichtiges Beispiel ist die Aufhebung von NS-Unrechtsurteilen.

Für den Einzelfall wird im juristischen Sprachgebrauch heute meist das Wort Rehabilitierung verwendet. Dieses Wort bezeichnet auch im außerjuristischen Bereich die Wiederherstellung des Ansehens einer belasteten Person.

Im Sozial- und Gesundheitswesen bedeutet Rehabilitation heute die Wiedereingliederung in den Alltag oder das berufliche Leben. Es werden verschiedene Arten der Rehabilitation unterschieden:

  • Die medizinische Rehabilitation versucht, einen die Teilhabe oder Erwerbsfähigkeit bedrohenden oder (z. B. durch Unfall) entstandenen Gesundheitschaden zu beseitigen, zu mildern oder Folgen zu beseitigen. Medizinische Rehabilitation gibt es aber auch für Menschen, die nicht oder nicht mehr im Erwerbsleben stehen (z.B. Kinder oder alte Menschen) oder für Mütter und Väter (Elternkuren).
Es gibt in Deutschland sieben Rehabilitationsträger (Leistungsträger), nämlich die Bundesagentur für Arbeit, die gesetzliche Rentenversicherung (DRV, die gesetzlichen Krankenkassen, die gesetzliche Unfallversicherung, die Träger der Kriegsopferversorgung und Kriegsopferfürsorge, die Träger der öffentlichen Jugendhilfe und die Träger der Sozialhilfe. Leistungen zur Rehabilitation und Teilhabe werden auch von den Integrationsämtern (früher: Hauptfürsorgestellen) erbracht.

  • Die berufliche Rehabilitation (gesetzlich: Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben) folgt dem Grundprinzip "Rehabilitation vor Rente" und versucht, durch Rehamaßnahmen die Betroffenen wieder in den beruflichen Alltag zu integrieren (z. B. durch Umschulungen).

  • Die soziale Rehabilitation umfasst alle Leistungen zur Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft. Diese können zum Beispiel sein: Wohnungshilfe, Haushaltshilfe.

Gesetzliche Grundlage für die Rehabilitation ist das Sozialgesetzbuch IX "Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen".

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