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Kammerflimmern

Kammerflimmern ist eine lebensbedrohliche Herzrhythmusstörung. Sie kann z. B. als Komplikation eines Herzinfarktes auftreten (siehe auch plötzlicher Herztod).

Durch eine Störung im Erregungsleitungssystem des Herzens kommt es zu unkoordinierten Kontraktionen der einzelnen Herzmuskelzellen. Das Herz führt keine ordnungsgemäßen Schläge mehr durch, die Pumpleistung (Herzminutenvolumen) sinkt auf Null - der Patient erleidet einen Kreislaufstillstand.

Die Therapie des Kammerflimmerns ist die Defibrillation. Ohne Therapie tritt innerhalb weniger Minuten der Tod ein. Jede Minute ohne Defibrillation verringert die Wahrscheinlichkeit eines Therapieerfolges (= Wiederbelebung) um 7-10%.

Die Zeit bis zur Verfügbarkeit eines Defibrillators (Rettungsdienst, PAD) muss durch Erste-Hilfe-Maßnahmen (Herzdruckmassage und Atemspende) überbrückt werden, um die Sauerstoffversorgung vor allem des Gehirns und des Herzmuskels aufrechtzuerhalten.